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Geld zurück! Aber wie?

Im letzten Beitrag zum Thema Rückerstattung haben Sie erfahren, wie viel an einbehaltener Dividende Sie vom Ausland zurück holen können. Nun geht es darum, welche konkreten Schritte Sie unternehmen müssen, um das Geld einzufordern.

Meiner Erfahrung nach sind unabhängig von Land als Mindestanforderung stets die folgenden Schritte zu unternehmen:

  1. Rückerstattungsformular des jeweiligen Landes ausfüllen
  2. Rückerstattungsformular von ihrem Finanzamt bestätigen lassen. Ein Duplikat bleibt dort.
  3. Rückerstattungsformular zusammen mit Dividendenbescheinigung der Bank per Post an die ausländische Stelle schicken

Die Rückerstattungsformulare gibt es entweder direkt bei der ausländischen Behörde (hier ist googeln angesagt) oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

Schauen wir uns das ganze Prozedere an drei Beispielen aus (meinem) Leben gegriffen an. Als Grundlage dient die aus dem letzten Beitrag bekannte Exceldatei, in der ich drei Dividendenzahlungen erfasst habe. 

Rückerstattung Dividenden

Am Ende des Beitrags finden Sie eine Zip-Datei zum Download. Dort enthalten sind jeweils Antrag sowie die zugehörige Dividendenabrechnung für jedes der unten folgenden Länder. Orientieren Sie sich beim Ausfüllen der Formulare gerne an den Beispielen.

Dänemark

Das einseitige Formular ist rasch ausgefüllt. Sie müssen nicht einmal die einzelnen Dividenden erfassen, sondern geben lediglich die Summe ihrer Forderung in Dänischen Kronen ein. Offensichtlich rechnet die dänische Behörde dann manuell nach. Die Dividendenbescheinigungen der Bank haben Sie dem Formular ja beigelegt.

Wer jetzt denkt, dass die Rückerstattung dann länger dauert, hat sich getäuscht. Dänemark ist meiner Erfahrung nach am schnellsten unterwegs. Ich hatte das Geld bisher zwei mal nach nur einem Monat Wartezeit auf dem Konto.

Weitere Informationen der zuständigen Behörde auf englisch finden Sie hier.

Hinweis: Laut Dividendenabrechnung können 630 DKK zurück gefordert werden. Im Antrag werden aber 2.158 DKK zurück gefordert. Grund ist, dass ich die Rückerstattung für 3 Jahre auf einmal gemacht habe. Deshalb umfasst der zurück geforderte Betrag drei Abrechnungen und fällt deshalb wesentlich höher aus.

Update

Ein Leser hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass Dänemark das Verfahren auf den elektronischen Weg umgestellt hat. Da ich dieses Jahr noch keine Rückerstattung vorgenommen habe, hier der Textlaut:

Dänemark hat gerade meinen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer unbearbeitet an mich zurückgeschickt, die Erstattung ist seit dem 01.04.2017 online zu beantragen (www.skat.dk, Formular „06.030“). Nun gilt:

  • Online-Formular ausfüllen
  • Jede Dividendenzahlung ist einzeln einzupflegen
  • Jede Dividendenabrechnung ist als pdf-Dokument hochzuladen
  • Zu jeder Dividendenzahlung ist das Datum der Festlegung/Genehmigung der Dividende anzugeben (Tag der Hauptversammlung bzw. Tag der Festlegung durch den Vorstand)
  • Am Ende des Online-Formulars muss die Bestätigung des Finanzamts hochgeladen werden, es ist das Formular „02.050“ zu verwenden

Der Erstattungsanspruch beträgt nach wie vor 12 % der Bruttodividende.

Schweden

Diesmal ist ein zweiseitiges Antragsformular auszufüllen. Jede Dividendenzahlung ist einzeln anzugeben sowie ein kleiner Fragebogen durch Kreuzchen setzen auszufüllen. Falls Sie die Exceldatei heruntergeladen und ausgefüllt haben, so haben Sie alle Daten zu Dividendenzahlungen parat.

Weitere Information finden Sie hier.

Schweiz

Dieses Antragsformular umfasst sieben Seiten, wobei die letzte Seite eine Anleitung (auf deutsch) ist. Inhaltlich ist das Ganze nicht wesentlich komplexer als das Formular aus Schweden. Auch hier ist jede Dividendenzahlung einzeln anzugeben sowie einige Kreuzchen zu setzen. Und auch hier gilt: Falls Sie die Exceldatei ausgefüllt haben, so haben Sie alle Daten zu den Dividendenzahlungen parat.

Sie können sich bei der Beantwortung der Fragen an meinem Beispiel orientieren.

Zusätzlich möchte die Schweizer Finanzbehörde beim erstmaligen Einreichen noch Tax Vouchers sehen. Damit soll bestätigt werden, dass Sie im Inland auch brav Steuern auf ihre Dividenden bezahlt haben. Bei der DAB Bank habe ich die Tax Vouchers auf Anfrage kostenlos per Post zugesandt bekommen. 

Und außerdem ist das Antragsformular kein PDF, sondern ein eigenes Format, für das Sie sich extra noch einen Viewer runterladen dürfen. Aber das sollte wohl kein Problem darstellen.

Andere Länder

Erfahrungen sammeln durfte ich auch mit Frankreich und Spanien. Allerdings waren die bürokratischen Hürden in diesen Ländern für mich zu hoch. Kann sein, dass es mittlerweile besser geworden ist, doch 2011 empfand ich das Prozedere als mittlere Katastrophe. Passenderweise habe ich meine Positionen aus diesen Ländern mittlerweile verkauft.

Wer neuere Erfahrungen gesammelt hat, darf sich gerne bei mir melden.

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Kommentar von Toby |

Hallo Torsten,

netter Block und schöne Erklärung, danke für die vielen Infos. Ende diesen Jahres, werde ich mir wohl auch die eine oder andere Schweizer Aktie ins Depot holen, wenn der Preis stimmt.

Aber eine andere Frage, ich habe gesehen, das die ADP im Depot hast. Was meinst du zu dieser Aktie momentan? Ich hatte mir die mal vor ein paar Monaten angeschaut im Feb. aber leider wieder vergessen und von der Watch-List genommen, keine Ahnung warum.
MfG
Toby

Antwort von Torsten

Hallo Toby,

tue das. Wie du die zu viel bezahlte Dividende zurück holst, weißt du ja nun.

ADP habe ich vor wenigen Wochen gekauft. Das sollte eigentlich dezenter Hinweis genug sein, was ich von der Aktie halte. Wie die Aktie in dein Depot passen würde, etc. weiß ich natürlich nicht. Aber ich darf und möchte sowieso keine Anlageberatung machen.

Viel Erfolg und Gruß,

Torsten

Kommentar von Toby |

Hallo Torsten,

danke für deine Info :-).
Ja ich werde die noch ein bisschen beobachten und dann mal wieder schauen wie sie sich entwickelt. (Hatte gedacht, das du die schon länger hattest)
Finde ich richtig , jeder sollte sich selber Gedanken machen, was für eine Aktie man kauft und wie sie ins Depot passt.

Danke, ich wünsche dir auch viel Erfolg und mach weiter so.

LG
Toby

Kommentar von simo |

Hallo Torsten! Danke für diesen Artikel. Lese hier schon länger und sehr gern mit. Hätte dazu zwei Fragen, da ich Anfang 2017 auch die Steuer aus der Schweiz zurückholen möchte. ( Zum ersten mal-daher noch etwas unsicher).
1: Habe mir das Dokument 85 gestern mal runter geladen. Es hat aber nur Seite 1,2 und 7. die anderen fehlen. Egal wo ich suche und downloade überall das selbe :( Wie oder wo bekomme ich die ganze Datei mit allen Seiten oder übersehe ich hier etwas??

2: Falls ich dann mal eine Summe x aus der Schweiz zurück bekommen habe. Muss ich diese dann mit in meiner persönlichen Steuererklärung als Einkommen angeben??
Ich hoffe Du kannst mehr weiter helfen.

Ansonsten wünsche ich noch einen schönen 3. Advent.
VG simo

Antwort von Torsten

Hallo simo,

ich habe eben meine alten Formulare angeschaut. Das schweizer Formular hat tatsächlich nur die Seiten 1,2 und 7. Ist mir gar nicht aufgefallen. Du kannst dein Formular also benutzen.

In der Steuererklärung brauchst du das erhaltene Geld nicht anzugeben, weil du dir lediglich zuviel (bereits versteuertes) Geld zurück geholt hast. Ich bin aber kein Steuerberater und deshalb hier keine Gewähr.

Dir auch einen schönen dritten Advent und Gruß,

Torsten

Kommentar von simo |

Hallo Torsten. Danke für die schnelle Antwort. War nur etwas durcheinander, da ich irgenwo gelesen hatte, dass der Antrag drei mal ausgefüllt werden muß. Außerdem hast Du ja oben 7 Seiten gepostet und die Seiten für das deutsche Finanzamt und für mich fehlen. Aer wird schon alles klappen. Sorry aber eine Frage hätte ich noch. Muß ich die Arechnung vom Kauf meiner Aktien auch mit in die Schweiz schicken?? Nochmal DANKE. Werde weiterhin bei Dir rein schauen. Viele Grüße simo

Antwort von Torsten

Hallo simo,

wenn du das Formular ausdruckst, bekommst du tatsächlich alle sieben Seiten ausgedruckt, auch wenn du digital am Bildschirm nur drei Seiten siehst (ich habe es eben ausprobiert). Einige Formulare werden dann doppelt erzeugt. Einmal für die schweizer Behörde, einmal für das deutsche Finanzamt, einmal für dich. Dass drei mal ausfüllen geht somit automatisch.

Ich habe die Dividendenzahlungen mitgeschickt. Die Käufe nicht.

Gruß zurück,

Torsten

 

Kommentar von Cengiz |

Hallo Torsten,
ich habe von einer schweizerischen Aktiengesellschaft eine Dividende erhalten und fülle das Formblatt 85 zum ersten Mal aus und habe einige Fragen.
1) Ich habe von deinem ausgefüllten Formblatt nicht herausfinden können wie du auf die Zahl 810 CHF in Spalte 6 und in Spalte 4 (Dividenden pro Stück) auf 8,1 kommst, obwohl in deinem Depotauszug 100 Aktien stehen und du pro Aktie 8 CHF erhalten hast. Kannst du mir hierbei weiterhelfen?
2) Mir wurden 35% Dividensteuer abgezogen. Erhalte ich von diesen Steuern 20% zurück?
3) Was bedeuten die Spalten 7,8 und 9? Müssen diese in meinem Fall auch ausgefüllt werden? (zu meinem Fall: Ich habe von der schweizerischen Aktiengesellschaft nur die Dividende erhalten und keine Zinsen.)
Schönen Gruß und Danke im voraus
Cengiz

Antwort von Torsten

Hallo Cengiz,

Glückwunsch, dass du dich entschlossen hast, dein Geld zurück zu holen. Zu deinen Fragen:

1) Ist mein Fehler. 800 wäre die richtige Zahl. Gut gesehen.

2) Ja. Zumindest laut meinem Excel war es so.

3) Die Spalten sind meines Erachtens nicht auszufüllen.

Gern geschehen und Gruß,

Torsten

Kommentar von Stefan |

Hall Torsten,

kurze Frage zur Steuererstattung in Dänemark. Welchen Betrag muss man hier eingeben:

Claim is made for refund of Danish dividend tax, in total DKK: ???

Denke mal die erstattungsfähige Quellensteuer in Höhe von 12%, oder? Konnte die Zahl von DKK 2.158,80 in Deinem Beispiel nicht nachvollziehen.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Beste Grüße
Stefan

Antwort von Torsten

Hallo Stefan,

ja, der Claim ist der Betrag, den du zurück haben möchtest. Also die 12%. Die DKK 2.158,80 passen nicht zu der Abrechnung. Laut Abrechnung wären DKK 630 zurück zu fordern.

Sorry für die Verwirrung und Gruß,

Torsten

Kommentar von Stefan |

Hallo Torsten,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Du hast einen wirklich tollen und sehr informativen Blog aufgebaut! Bin zufällig darauf gestoßen. Mach weiter so ;-)

Beste Grüße
Stefan

Antwort von Torsten

Mal abgesehen davon, dass die Grafiken fast unleserlich sind und Inhalte der Screenshots nicht ganz zusammen passen ;)

Gruß zurück!

Torsten

Kommentar von Jürgen Schreier |

Hallo Torsten,

Spanien hat inzwischen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Wenn ich das bei meinen Dividenden von Iberdrola richtig gesehen habe, werden hier "nur" die deutschen 25% angesetzt.
Somit hat man hier keine Probleme mehr - Iberdrola habe ich dennoch verkauft.

viele Grüße

Jürgen

Antwort von Torsten

Hallo Jürgen,

entschuldige bitte. Ich habe ganz offensichtlich vergessen, mich für deine hifreichen Kommentar zu bedanken.

Das hole ich nun aber mit Verspätung nach: vielen herzlichen Dank!

Und lieben Gruß,

Torsten

Kommentar von Fredo |

Hallo Jürgen,

kannst du bitte mehr über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien erzählen, das du erwähnt hast?
Verstehe ich dich richtig, dass Spanien dann überhaupt keine Quellensteuer mehr erhebt, sondern "nur" die 25% in Deutschland anfallen?

Was muss man hierfür tun?
Und bei welcher Bank bist du?

Ich frage, weil ich andere Erfahrungen gemacht habe:
In meine Depot bei der ING-DiBa habe ich seit einigen Monate die spanische "Red Electrica".
Bei der Dividendenausschüttung wurden 19% spanische QS abgezogen. Die üblichen 15% sind in Deutschland anrechenbar. Man müsste sich die restlichen 4% aus Spanien per Antrag wiederholen.

Kommentar von Max |

Hallo Torsten
Eine Frage zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer:
Du schreibst in deinem Artikel, dass beim erstmaligen Einreichen ein Tax Voucher benötigt wird. Wie meinst du dies genau?

Heißt das, dass ich z.B. bei der ersten Rückforderung der Quellensteuer für die Novartis Dividende einen Tax Voucher mitsenden muss und bei der Rückforderung in den folgenden Jahren nicht mehr? Oder reicht z.B. ein Tax Voucher einer Aktie pro Jahr, was heißt, dass ich für Novartis, Nestlé und Roche im selben Jahr nur für eine der Aktie einen Tax Voucher mitsenden muss?

Danke für deine Antwort und liebe Grüße
Max

Antwort von Torsten

Hallo Max,

dem ersten Antrag muss meiner Erinnerung nach ein Tax Voucher für jede Position beigelegt werden.

LG!

Kommentar von simo |

Hallo Torsten,

vor einiger Zeit hatte ich wegen der Rückerstattung der Quellensteuer aus der Schweiz einige Fragen an dich. Alles hatte damals super geklappt und die Erstattung kam. Herzlichen DANK dafür an dich. Nun will ich dieses Jahr wieder den Antrag stellen. Ich komme aber mit der Dossier Nummer nicht klar. Ich habe/finde diese nicht. Auch auf den Abrechnungsunterlagen aus der Schweiz nicht. Im Netz finde ich dazu auch nichts so richtig. Benötige ich diese denn überhaupt bzw. wo bekomme ich die Nummer her. Über eine erneute Antwort/Hilfe von dir würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Sonntag, Simo