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Widerlege mich II - alle anderen KGVs sind falsch
Gute Nachrichten. In der losen Reihe „wiederlege mich“ stelle ich erneut eine gewagt bis leicht arrogant klingende Behauptung auf, die Sie in einem Kommentar wiederlegen dürfen. Wenn Ihnen das gelingt, winkt Ihnen eine Vollmitgliedschaft von bis zu einem Jahr.
Bisherige Behauptungen:
- Die Zeitreihe im Aktienfinder ist weltweit einmalig (nicht widerlegt)
Teilnahmebedingungen
Sollten Sie eine Webseite finden, die das Gleiche kann, von dem ich behaupte, dass es einmalig sei, bekommen Sie eine Vollmitgliedschaft im Aktienfinder für sechs Monate gratis. Finden Sie eine deutsche Webseite, gibt es sogar ein ganzes Jahr. Hinterlassen Sie hierfür in diesem Post einen Kommentar mit dem Link zur Quelle. Falls es stimmt und Sie der Erste sind, gewinnen Sie die Vollmitgliedschaft - und haben mich zudem des Marketing-Gepolters überführt.
Wichtig: die Quelle muss eine öffentliche Webseite, gerne auch kommerziell, sein. Es muss einem Besucher aber möglich sein, ohne kostenpflichtigen Abschluss die Funktionalität zu überprüfen – so wie dies auch bei Aktienfinder.Net der Fall ist (Sie können ihr Bloomberg-Terminal also wieder ausschalten). Die Webseite muss zudem mindestens 500 Aktien aus mehreren Kontinenten umfassen. Hintergrund ist, dass viele Webseiten ausschließlich Daten aus Nordamerika anbieten, was die Datenversorgung relativ einfach macht – davon abgesehen sitzen wir in Deutschland und Umgebung, nicht in den USA.
Eine Auszahlung des Geldgegenwerts ist ausgeschlossen. Berücksichtigt werden Kommentare bis einschließlich 04.05.2018 MEZ.
Ich versuche die jeweilige Behauptung so zu stellen, dass Sie möglichst eindeutig ist und leicht überprüft werden kann. Auf Behauptungen wie „Der Aktienfinder ist der einzige Aktienscreener auf der Welt, der die Stabilität langfristigen Wachstums von Gewinnen, Cash-Flows etc. bestimmen kann“ oder „… der das Screenen nach Fair Values erlaubt“ verzichte ich deshalb.
Worum es diesmal geht
Im Aktienfinder werden KGVs benutzt, um herauszufinden, ob eine Aktie im historischen Vergleich hoch oder niedrig bewertet ist.
Die schmalen Balken stehen für das Verhältnis von Kurs zu Gewinn (KGV) und Kurs zu Cash-Flow bezüglich eines Jahres. Verglichen werden die Ein-Jahres-Zahlen mit den entsprechenden 10-Jahres-Durchschnitten.
Was haben Sie davon?
Die KGVs erlauben nicht nur eine ungefähre Aussage, ob die Aktie über- oder unterbewertet ist, sondern ermöglichen in einem zweiten Schritt die Berechnung sogenannter Fair Values. Das sind Aktienkurse, die der durchschnittlichen historischen Bewertung entsprechen.
Dieses Vorgehen ist einer der sinnvollen Anwendungsfälle des KGVs und wird in der gesamten Finanzindustrie angewandt. Das Problem dabei: die Finanzindustrie berechnet die historischen KGVs falsch. Die Folge: die gezogenen Rückschlüsse beim KGV-Vergleich sind ebenfalls falsch.
In „Das KGV Komplott“ beschreibe ich die systematischen Fehler ausführlich. An dieser Stelle zeige ich lediglich beispielhaft das Problem anhand von Apple (AAPL). Laut Morningstar ist das aktuelle KGV mit 16,86 niedriger als das KGV 2017 mit 18,37. Folglich wird behauptet, Apple sei günstiger geworden.
Das KGV von 2017 sowie allen anderen historischen KGVs werden jedoch falsch berechnet. Das richtige KGV 2017 lautet 14,88. Apple ist also nicht billiger, sondern teurer geworden!
Und hier die Behauptung Nummer zwei:
Der Aktienfinder ist der einzige Aktienscreener, in dem die historischen KGVs entsprechend des Artikels „Das KGV Komplott“ korrekt berechnet werden.
Konkret:
- Kurse zur Bestimmung des KGVs dürfen nicht außerhalb des Geschäftsjahres liegen
- Der Kurs zur Bestimmung eines "Jahres-KGVs" darf kein Einzelkurs, sondern muss ein Durchschnittskurs sein
Und nun wieder viel Erfolg beim Durchstöbern des Internets. Bestimmt stoßen Sie dabei auf die ein oder andere interessante Quelle, die Sie zuvor noch nicht kannten, und haben alleine dadurch schon etwas gewonnen. Und vielleicht widerlegen Sie auch meine Behauptung und gewinnen noch eine kostenlose Vollmitgliedschaft bis zu einem Jahr dazu. Viel Erfolg!
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